Folgende Seminare bieten wir in unserer Fahrschule an:

ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.

FES (Fahreignungsseminar)

Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.
Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.
Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:
- einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
- einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

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